Nach der österreichischen Rechtsordnung ist jene Partei die in einem Prozess vollständig unterliegt, verpflichtet, dem Gegner die Kosten der Prozessführung zu ersetzen. Zu diesen Kosten gehören die Gerichtskosten, die Rechtsanwaltskosten, das Entgelt für den Sachverständigen, jene Kosten die ein Zeuge beansprucht (Anreise, Verdienstentgang) und sonstige Kosten die für die Durchsetzung des Anspruches notwendig sind.
Die Höhe der Prozesskosten bestimmt sich nach der Höhe der eingeklagten Forderung und nach dem Umfang des Prozesses. Das bedeutet, je höher die eingeklagte Forderung desto höher sind die Prozesskosten für eine Klage, einen Schriftsatz oder einer Gerichtsverhandlung. Je länger eine einzelne Verhandlung dauert, desto teurer ist diese.
Mit einem Prozesskostenrechner können Sie auch die Kosten für eine Klage, falls die Forderung nicht bestritten wird und die Kosten für eine Exekution bestimmen.