Die Inkassospesen werden nach der österreichischen Rechtsordnung aus dem Titel des Schadenersatzes zugesprochen. Die Einschaltung eines ausländischen Inkassobüros ist jedenfalls für die ordnungsgemäße Rechtsverfolgung der Forderung notwendig. Die Inkassospesen berechnen sich nach einer eigenen Verordnung und können mit Vorlage einer Aufstellung mit der Klage geltend gemacht werden.