Im Exekutionsverfahren können verschiedene Anträge gestellt werden (z.B. Verwertung der Gegenstände, die sich im Eigentum des Schuldners befinden, Pfändung von Forderungen, die der Schuldner gegenüber Dritten hat, Begründung eines Pfandrechtes an einer Liegenschaft die dem Schuldner gehört, usw.). Das Exekutionsverfahren kann je nach Liquidität des Schuldners sechs Monate bis zwei Jahre dauern.
Auf Grund obiger Informationen können Sie nur grundsätzliche Erkenntnisse über den Ablauf des Gerichtsverfahrens in Österreich gewinnen.
Die Höhe der Kosten für die Exekutionen können Sie ebenfalls mit dem Prozesskostenrechner auf dieser Homepage selbst ausrechnen.